Krankenfahrdienst
Unsere Fahrzeuge beinhalten moderne Ausstattung und werden technisch regelmäßig gewartet.
Wir übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Wir sind für Sie da - ob regelmäßig, geplant oder spontan. Wir fahren Sie zu Ihrem Wunschziel.
Gesetzlich Versicherte sind leider kraft Gesetzes verpflichtet, eine Zuzahlung/Eigenanteil zu leisten. Dieser beträgt i.d.R. 5 Euro/Fahrt, also 10 Euro für Hin- und Rückfahrt.
Diese Regelung gilt für alle Versicherten, auch für Kinder und Jugendliche, sofern sie nicht von der Zuzahlung gemäß §61 SGB 5 befreit sind.
Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, teilen Sie uns das bitte im Vorfeld mit. In diesem Fall bezahlen Sie für unsere Leistungen keinen Eigenanteil.
Bei stationsersetzenden Behandlungen, z.B. ambulante Operationen und deren ambulante Nachsorge, werden für alle anfallenden Fahrten zusammen lediglich insgesamt maximal 10 Euro als Eigenanteil angesetzt.
Gesetzlich Versicherte, welche die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, werden auf Antrag von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres von ihrer Krankenkasse freigestellt. Die Krankenkasse erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung (Befreiungsausweis) für die Befreiung.
Dieser Ausweis ist vor jedem Fahrtantritt dem Fahrpersonal vorzulegen, damit die Zuzahlungsbefreiung auch einwandfrei funktioniert.
Patienten sind leider gesetzlich dazu verpflichtet, Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze zu leisten.
Da die Berechnungsgrundlage individuell erfolgt, sollten Sie sich dahingehend unbedingt durch Ihre Krankenkasse beraten lassen.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-krankenversicherung